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Ambulante Behandlungen bei Patienten mit Merkzeichen oder Pflegegrade
Fall 6:
Der Patient soll ambulant behandelt werden und hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "H" oder ist in einen Pflegegrad eingestuft.
Hinweis:
Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (s.o.) oder Pflegegrad 4 oder 5 ist die Genehmigung vor der ersten Fahrt einmalig zu beantragen und wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. des Pflege-bescheides erteilt und gilt dann für alle Fahrten, die vom Arzt als medizinisch notwendig verordnet wurden.
bei "Rollstuhl " z. B. sobald ein Patient derzeit (Hüft-OP) nicht aus dem Rollstuhl umgesetzt werden kann, und im Rollstuhlt transportiert werden muss.
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