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Ambulante Behandlungen bei Patienten mit Merkzeichen oder Pflegegrade

Fall 6:

Der Patient soll ambulant behandelt werden und hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "H" oder ist in einen Pflegegrad eingestuft.

Hinweis:

 

Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (s.o.) oder Pflegegrad 4 oder 5 ist die Genehmigung vor der ersten Fahrt einmalig zu beantragen und wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw.  des Pflege-bescheides erteilt und gilt dann für alle Fahrten, die vom Arzt als medizinisch notwendig verordnet wurden.

       bei "Rollstuhl " z. B. sobald ein Patient derzeit (Hüft-OP) nicht aus dem Rollstuhl umgesetzt werden kann, und im Rollstuhlt transportiert werden muss.

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