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Ambulante Behandlungen bei Patienten mit Transport im Tragestuhl
Fall 7:
Der Patient soll ambulant behandelt werden und hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "H" oder ist in einen Pflegegrad eingestuft und muss im Tragestuhl transportiert werden.
Hinweis:
Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (s.o.) oder Pflegegrad 4 oder 5 ist die Genehmigung vor der ersten Fahrt einmalig zu beantragen und wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. des Pflege-bescheides erteilt und gilt dann für alle Fahrten, die vom Arzt als medizinisch notwendig verordnet wurden.
X bei "Tragestuhl" z. B. sobald ein Patient im Tragestuhl transportiert werden muss, da Treppen zu überwinden sind.
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