Allgemeine Hinweise
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Bei BG-Fällen setzen Sie bitte ein je nach Situation.
z.B. Arbeitsunfall oder
Versorgungsleiden
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Bei stationärer Krankenhausbehandlung und ambulanter OP einschl. vor– und Nachbehandlung sowie BG-Fällen ist keine Genehmigung im Voraus durch die Krankenkasse / BG notwendig. Bei ambulanten Behandlungen muss eine Genehmigung im Voraus eingeholt werden.
Unser Service für Ihre Patienten
Wir überwachen die Verordnungen und Genehmigungen und kümmern uns bei den Behandlungsstätten um die notwendige Verordnung sowie um die
Genehmigung durch die Krankenkasse.
Bei Chemo-Behandlungen besorgen wir außerdem den an Krankenhäusern für die behandelnde Station notwendigen Abrechnungsschein, so kann sich Ihr Patient ganzheitlich auf die Therapie konzentrieren ohne Stress und Wartezeit.
Taxi-Service Kuchelmeister übernimmt gerne alle nötigen Erledigungen für Ihre Patienten, natürlich kostenlos.