top of page

Allgemeine Hinweise

  • Bei BG-Fällen setzen Sie bitte ein         je nach Situation.      

 

       z.B.         Arbeitsunfall                    oder  

 

                      Versorgungsleiden

 

 

  • Bei stationärer Krankenhausbehandlung und ambulanter OP einschl. vor– und Nachbehandlung sowie BG-Fällen ist keine Genehmigung im Voraus durch die Krankenkasse / BG notwendig. Bei ambulanten Behandlungen muss eine Genehmigung im Voraus eingeholt werden.

X
X
X

Unser Service für Ihre Patienten

Wir überwachen die Verordnungen und  Genehmigungen und kümmern uns bei den Behandlungsstätten um die notwendige Verordnung sowie um die

Genehmigung durch die Krankenkasse.

 

Bei Chemo-Behandlungen besorgen wir außerdem den an Krankenhäusern für die behandelnde Station notwendigen Abrechnungsschein, so kann sich Ihr Patient ganzheitlich auf die Therapie konzentrieren ohne Stress und Wartezeit.

Taxi-Service Kuchelmeister übernimmt gerne alle nötigen Erledigungen für Ihre Patienten, natürlich kostenlos.

bottom of page