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alle 3 Wochen über 6 Monate
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Serien-Behandlungen

Dazu gehören z.B. Dialyse, Chemo– Strahlentherapie, Behandlungen mit einer höheren Frequenz über einen längeren Zeitraum  wie z. B. ambulante Reha.

 

Hier ist ein        Kreuz zu setzen bei:

 

C) ambulante Behandlung (von der Krankenkasse zu genehmigen)

Begründung des Ausnahmefalls gemäß § 60 Abs. 1 SGB V:

Hochfrequente Behandulung

        gemäß Anlage 2 der Krankentransport-Richtlinien (Dialyse,onkologische Chemo- oder Strahlentherapie)

 

        vergleichbarer Ausnahmefall wegen : - Ihre Begründung– z.B. Angabe   ICD10_

 

Weiter ist die geplante Behandlungsfrequenz oder voraussichtliche Behandlungsdauer anzugeben z. B.:

 

voraussichtliche Behandulungsfrequenz                x pro Woche über               Monate                                              oder

die voraussichtliche Behandlungsdauer :

 

Die Krankenkasse genehmigt den von Ihnen geplanten Zeitraum, also nicht die Anzahl der Fahrten. Verkürzt sich der Zeitraum oder ändert sich die Behandlungsfrequenz besteht kein Handlungsbedarf. Verlängert sich der tatsächliche Behandlungszeitraum über den genehmigten Zeitraum hinaus (z.B. eine Chemotherapie ausgesetzt und verschoben wird) muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.

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Gerne übernehmen wir auch hier alles nötige für Ihre Patienten.

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